Aufbau­seminare für Fahranfänger

Die Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, A2 und B (inkl. BF 17) werden erstmalig auf Probe erteilt. Diese Probezeit beträgt indes zwei Jahre. Sollte innerhalb dieser zwei Jahr ein schwerwiegender Verstoß nach Katalog A oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße nach Katalog B erfolgen, ist ein Aufbau-Seminar für Fahranfänger, kurz ASF Seminar, verpflichtend.

Eben diese Teilnahme an einem Aufbauseminar ordnet die Führerscheinstelle in einer Fahrschule an (Fristsetzung). Wenn die Frist verstreicht oder am ASF nicht teilgenommen wird, wird gänzlich die Fahrerlaubnis entzogen und die Probezeit ruht entsprechend. Erst bei Teilnahme an einer Nachschulung und entsprechender Vorlage ist die Wiedererteilung dann möglich. Ebenso verlängert sich die Probezeit dann um zusätzliche zwei Jahre.

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